Wechsel von Heizwert- zu Brennwerttherme 

Vorgehensweise beim Austausch einer Therme


„Die eigenen 4 Wände“ Ausgabe 18 (10/2011)

Mit einer Brennwerttherme können Verbraucher eine sehr hohe Energieeffizienz erreichen, da gegenüber einer konventionellen Therme auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas genutzt wird. So lässt sich der Verbrauch von Gas, Öl oder Pellets spürbar senken, es werden deutlich geringere Schadstoffemissionen erzielt und damit die Umwelt geschont. Jedoch ist der Austausch von Thermen nicht ganz unproblematisch und kann zu Schäden am Gemeinschaftseigentum führen. Wünschen Eigentümer den Austausch, müssen sie einige Auflagen zum Schutz des Gemeinschaftseigentums erfüllen.

Genehmigung der WEG einholen
Daher empfehlen wir vor Einbau der Therme einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zur Beschlussfassung zu stellen. Die Verwaltung darf mangels Legitimation ohne vorherige Beschlussfassung oder entsprechende Regelung in der Teilungserklärung keine Genehmigung vorab erteilen.

Schornsteinfeger und Installationsfirma beauftragen
Die vom Eigentümer beauftragte Installationsfirma muss das Formular „Auftrag zur Vorbescheinigung für die Aufstellung einer Feuerstätte“ ausfüllen und an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger schicken. Dieser erstellt daraufhin eine Vorbescheinigung vor Ausführung der Arbeiten mit den entsprechenden Hinweisen und der Zuordnung des zu verwendenden Schornsteins.

Mängelfreies Abnahmeprotokoll
Nach der Ausführung der Arbeiten vereinbart die beauftragte Firma den Abnahmetermin mit dem Schornsteinfeger. Das Abnahmeprotokoll wird dann dem Eigentümer und der Verwaltung durch den Schornsteinfeger zugestellt. Sollten Mängel bei der Abnahme festgestellt worden sein, sind diese in der benannten Frist durch die beauftragte Firma zu beheben. Den Abschluss bildet das mängelfreie Abnahmeprotokoll, welches dem Eigentümer und der Verwaltung durch den Schornsteinfeger zugesendet wird.