Kostenlose Schufa-Selbstauskunft

Seit dem 1. April gelten neue Gesetzesregeln für den Umgang mit Kreditinformationen

"Die eigenen 4 Wände" Ausgabe 16 (11/2010)

Jährliche Auskunft
Die Schufa ist verpflichtet, einmal im Jahr dem Verbraucher kostenlos schriftlich offenzulegen, welche Daten sie über ihn gespeichert hat. Kunden haben ein Recht zu erfahren, welche Daten über sie bei Auskunfteien und Unternehmen hinterlegt sind. Um sich einen genauen Überblick über das eigene Bewertungsprofil (Scoring) zu verschaffen, können sie einmal im Kalenderjahr eine kostenlose Auskunft in Textform verlangen. Unrichtige Angaben müssen korrigiert werden.

Was weiß die Schufa?
Die Schufa speichert allgemeine Angaben zur Person wie Namen, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle und frühere Anschriften. Außerdem werden Informationen zu bisherigen kreditbedingten Geschäften hinterlegt. Enthalten sind damit Einträge über Kredit- und Leasingverträge, Eröffnungen von Girokonten und die Ausgabe von Kreditkarten. Gespeichert werden aber auch Anfragen von Unternehmen oder Banken zu einer Person. Die Schufa hat mehr als 300 Millionen Einzeldaten von über 60 Millionen Verbrauchern gespeichert. Da passieren auch Fehler, es kann also nicht schaden, sich die eigene Aufstellung nach Hause schicken zu lassen.

So funktioniert die kostenlose Schufa-Auskunft
Die kostenlose Zusammenstellung aller Einträge bei der Schufa kann auf verschiedene Arten beantragt werden. Wenn Sie die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz direkt über die Webseite der Schufa bestellen möchten, laden Sie sich das entsprechende Bestellformular herunter (https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu), füllen es aus und senden es zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises per Post an die angegebene Adresse.

Alternativ kann das Formular auch per Post oder telefonisch bestellt werden:

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Servicetelefon: 01805 72 48 32
(14 Cent p. Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent p. Min.)

Achtung Kosten
Nur die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ für den Eigenbedarf ist kostenfrei. Die Bonitätsauskunft, die Sie für Geschäftspartner benötigen, ist kostenpflichtig.