Abrechnungsspitze

entspricht der Differenz zwischen den mit dem Wirtschaftsplan veranschlagten Hausgeldzahlungen und der tatsächlich im Jahr angefallenen, abzurechnenden Kosten. Diese Differenzforderung fällt im Falle des Eigentümerwechsels zu Lasten des Eigentümers, welcher zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragen war.

Die Wohnungsverkäufer und -erwerber sind darauf verwiesen, eventuell bestehende  Ansprüche untereinander im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu suchen.


Liste der Begriffe:

» Abdingbar
» Abgeschlossenheitsbescheinigung
» Abmahnung
» Abrechnungsspitze
» Abstimmung, WEG
» Abstimmungsmehrheiten, WEG
» Alleinauftrag/Maklervertrag
» Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
» Anfechtung
» Annuitäten (-zahlung)
» Anschaffungskosten
» Anspruch
» Anwartschaft
» Anzeigepflicht (Mietrecht)
» Aufenthaltsort
» Auflassung
» Auflassungsvormerkung
» Aufrechnung
» Aufsichtspflicht
» Aufteilungsplan
» Ausschlagung