Beleihungswert
ist der Wert, der dem Grundstück unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände von der Bank beigemessen wird. Der Beleihungswert soll den durch sorgfältige Ermittlung festgesetzten Verkehrswert nicht übersteigen. Zu beachten ist jedoch, dass die Kreditinstitute je nach Aufgabenstellung mit unterschiedlichen Richtlinien und Vorschriften für die Beleihung von Gründstücken arbeiten.
Liste der Begriffe:
» bauliche Veränderung
» Bedingung
» Beleihungsgrenze
» Beleihungswert
» Bereitstellungszinsen
» Beschluss, § 23 WEG
» Beschlussfähigkeit, § 25 Absatz 3 WEG
» Beschlusssammlung
» beschränkt geschäftsfähig
» Besitz
» Betreuer
» Betriebskosten (-abrechnung)
» Bewirtschaftungskosten
» Bieterverfahren
» Bonität
» Bote
» Bürgschaft