Bereitstellungszinsen

berechnen viele Kreditinstitute für den Teil des Kredites, der nach der Darlehenszusage nicht sofort vom Darlehensnehmer abgerufen wird bzw. werden kann. Bereitstellungszinsen fallen vor allem im Zusammenhang mit Bauvorhaben an, da hier die Auszahlung der Darlehenssumme in bestimmten Raten nach Baufortschritt erfolgt.


Liste der Begriffe:

» bauliche Veränderung
» Bedingung
» Beleihungsgrenze
» Beleihungswert
» Bereitstellungszinsen
» Beschluss, § 23 WEG
» Beschlussfähigkeit, § 25 Absatz 3 WEG
» Beschlusssammlung
» beschränkt geschäftsfähig
» Besitz
» Betreuer
» Betriebskosten (-abrechnung)
» Bewirtschaftungskosten
» Bieterverfahren
» Bonität
» Bote
» Bürgschaft