Dienstvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich ein Vertragspartner zu einer Leistung und der andere Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (Beispiel: Arbeitsvertrag). Die auszuführende Tätigkeit ist nicht an ein bestimmtes Ergebnis oder einen festgeschriebenen Erfolg geknüpft. Der Dienstvertrag endet durch den Zeitablauf oder Kündigung.
Liste der Begriffe:
» Datenschutz
» Dienstbarkeit
» Dienstvertrag
» DIN