Gartenpflege
gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten nach Anlage 3 zu § 27 der II. BV. Angerechnet werden können unter anderem: gärtnerische Pflege der Anlage, Kosten der Erneuerung von Pflanzen und Hölzern, Unterhalt der Zugänge/Zufahrten/Plätze, welche nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind sowie Kosten des Winterdienstes.
Liste der Begriffe:
» Garantie
» Gartenpflege
» Gemeinschaftseigentum/gemeinschaftliches Eigentum
» Gemeinschaftsordnung
» Geschäftsfähigkeit
» geschäftsunfähig
» Gewährleistung
» Gläubiger
» GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
» Grundbuch
» Grunderwerbsteuer
» Grundschuld
» Grundsteuer
» Gutachterausschuss