Haushaltsnahe Dienstleistungen, § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG

sind Tätigkeiten, die zwar von Mitgliedern des Haushaltes (auch der Eigentümergemeinschaft) selbst erledigt werden können, welche jedoch auf einen externen Dienstleistenden übertragen werden. Die haushaltsnahen Dienstleistungen, hier die Lohnkosten und die Kosten des Verbrauchsmaterials, können von der Einkommenssteuer in Höhe bis zu 510,00 € jährlich in Abzug gebracht werden.


Liste der Begriffe:

» Haftung
» Hausgeld (-forderung)
» Haushaltsnahe Dienstleistungen, § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG
» Haushaltsnahe Handwerksleistungen, § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG
» Hausordnung
» Haustierhaltung
» Heizkosten (-abrechnung)
» Heizpflicht
» Hypothek