Haushaltsnahe Handwerksleistungen, § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG

sind im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abzugsfähige Kosten. Hier können Arbeitskosten in Höhe bis zu 600,00 € jährlich abgezogen werden. Arbeitskosten sind Arbeitslöhne, Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten.


Liste der Begriffe:

» Haftung
» Hausgeld (-forderung)
» Haushaltsnahe Dienstleistungen, § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG
» Haushaltsnahe Handwerksleistungen, § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG
» Hausordnung
» Haustierhaltung
» Heizkosten (-abrechnung)
» Heizpflicht
» Hypothek