konkludentes Handeln
bezeichnet eine Handlung oder ein Verhalten, welche eine (Willens-)Erklärung in sich tragen ohne diese ausdrücklich zu äußern (Beispiel: Heben der Hand bei einer Versteigerung, Bedienung eines Fahrscheinautomaten).
Liste der Begriffe:
» Kapitalanlage
» Kataster
» Kleinreparaturklausel
» konkludentes Handeln
» Konkurs
» Konsument
» Kostenverteilung (WEG)
» Kostenverteilungsschlüssel (WEG)
» Kündigung
» Kündigungsausschluss (Mietrecht)