Maklergebühr/-provision (Courtage)
ist für die Vermittlungsdienste eines Maklers im Voraus vereinbarte Gebühr. Sie beträgt bei der Vermittlung von Immobilienverkäufen in der Regel zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die zulässige Courtage für die Vermittlung einer Mietwohnung darf gemäß § 3 Absatz 2 WoVerRG maximal zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. Wie hoch die Courtage ist und wer sie zu bezahlen hat, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und von der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung abhängig.
Liste der Begriffe:
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» Maklergebühr/-provision (Courtage)
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