Nichtig
ist ein Rechtsgeschäft, wenn bestimmte vom Gesetzgeber festgelegte Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes nicht erfüllt sind (Beispiel: Kaufvertrag mit einem 4-Jährigen).
Liste der Begriffe:
» Nichtig
» Nießbrauch
» Notaranderkonto
» Notargebühren
» Nutzfläche
» Nutzungsentgelt (Mietrecht)