Nießbrauch

belastet das Grundstück zugunsten eines Nießbrauchers. Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Es schränkt die Verwertbarkeit eines Grundstücks erheblich ein. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen.


Liste der Begriffe:

» Nichtig
» Nießbrauch
» Notaranderkonto
» Notargebühren
» Nutzfläche
» Nutzungsentgelt (Mietrecht)