Nießbrauch
belastet das Grundstück zugunsten eines Nießbrauchers. Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Es schränkt die Verwertbarkeit eines Grundstücks erheblich ein. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen.
Liste der Begriffe:
» Nichtig
» Nießbrauch
» Notaranderkonto
» Notargebühren
» Nutzfläche
» Nutzungsentgelt (Mietrecht)