Notargebühren
richten sich im Allgemeinen nach dem Geschäftswert des bearbeiteten Vorganges und werden nach der Kostenordnung ermittelt. Notarielle Beurkundungsgebühren sind daher bei einem Kaufvertrag abhängig vom jeweiligen Kaufpreis, bei Eintragung von Grundpfandrechten ist der Sicherungswert maßgeblich.
Liste der Begriffe:
» Nichtig
» Nießbrauch
» Notaranderkonto
» Notargebühren
» Nutzfläche
» Nutzungsentgelt (Mietrecht)