Person
im juristische Sinn ist einem Rechtssubjekt gleichzustellen. Zu unterscheiden ist zwischen natürlichen und juristischen Personen. Der Mensch ist von der Geburt an eine natürliche Peson und damit Träger von Rechten und Pflichten.
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung und/oder eine Vermögensmasse. Sie muss als Rechtssubjekt gesetzlich anerkannt sein (Beispiel: GbR) oder anerkannt werden (Beispiel: Gründung einer GmbH bedarf der Eintragung im Handelsregister). Juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird per Gesetz die Rechtsfähigkeit zugesprochen (Bespiel: Gemeinden). Die juristische Person handelt durch ihre Organe.
Liste der Begriffe:
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