Rücktritt

erfolgt durch eine zugangspflichtige Willenserklärung. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Rücktrittsregelungen. Der Rücktritt kann auch vertraglich eingeräumt werden.

Der Rücktritt verpflichtet die Vertragsparteien, die bereits empfangenen Leistungen gegenseitig zurückzugeben. Darüber hinaus können die Vertragsparteien zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet werden.


Liste der Begriffe:

» Realwert (Gebäude)
» Rechtsfähigkeit
» Ruhestörung
» Rücktritt