Realwert (Gebäude)
wird auch als Substanzwert oder Gebäudesachwert bezeichnet. Die Ermittlung des Realwertes erfolgt indem dem Bauwert der seit Erstellung eingetretene Altersentwertung in Abzug gebracht wird.
Der Realwert entspricht also den Wiederherstellungs-/Reproduktionskosten eines Objektes in dem zum Zeitpunkt der Wertermittlung vorliegenden Erscheinungsbild.
Liste der Begriffe:
» Realwert (Gebäude)
» Rechtsfähigkeit
» Ruhestörung
» Rücktritt