Ruhestörung

ist eine Belästigung der Allgemeinheit oder Nachbarschaft ohne einen berechtigten Anlass. Die nachhaltige Ruhestörung (Beispiel: Lärm) berechtigt den Vermieter einer Wohnung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Ruhestörung kann angezeigt und als Ordnungswidrigkeit bewertet werden.

siehe auch: Lärmbelästigung ("Die eigenen 4 Wände" Ausgabe 9)

Liste der Begriffe:

» Realwert (Gebäude)
» Rechtsfähigkeit
» Ruhestörung
» Rücktritt