Sachwertverfahren
ist in den §§ 21–25 WertV gesetzlich geregelt. Der Wert der baulichen Anlagen (Gebäude und bauliche Außenanlagen) wird im Sachwertverfahren auf der Grundlage von Herstellungswerten ermittelt. Der Wert der Außenanlagen (bauliche und sonstige Außenanlagen) darf auch pauschal zum Zeitwert geschätzt werden.
Liste der Begriffe:
» Sachwert
» Sachwertverfahren
» Schadensersatz
» Schriftform
» Schufa Holding AG
» Schuldner
» Schuldverhältnis
» Schönheitsreparaturen
» Sondereigentum
» Sondereigentumsverwaltung
» Sondernutzungsrecht
» Staffelmiete
» Stellvertreter
» Stundung