Teilungserklärung
ist die einseitige Erklärung des Grundstückeigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das bisherige Alleineigentum am Grundstück und Haus in einzelne Bruchteile. Sie enthält zwingend grundsätzliche Regelungen zur Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die Festlegung und Zuordnung der Miteigentumsanteile. Die Teilungserklärung kann ein bereits mit einem Gebäude bebautes oder auch ein noch zu errichtendes Gebäude betreffen.
Liste der Begriffe:
» Teileigentum
» Teilungserklärung
» Terrasse
» Textform
» Tiere
» Tierhaftung
» Tilgung