Vereinbarung, i. S. v. § 10 WEG

kann im Rahmen einer Abstimmungsentscheidung der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden oder auch bereits bei Begründung der Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung festgelegt worden sein. Vereinbarungen sind dauerhafte Regelungen mit hoher Bindungswirkung. Vereinbarungen betreffen ausschließlich grundlegende Fragen des Gemeinschaftsverhältnisses, wie beispielsweise die Gebrauchs- und Nutzungsfestlegungen.


Liste der Begriffe:

» Verband der Wohnungseigentümer
» Verbindlichkeit
» Verbraucher, § 13 BGB
» Vereinbarung, i. S. v. § 10 WEG
» Vergleich
» Vergleichsmiete bzw. ortsübliche Miete
» Vergleichswertverfahren
» Verjährung
» Verkehrswert, § 194 BauGB
» Vermögen
» Verschulden
» Versicherung
» Vertrag
» Vertragsfreiheit
» Vertreter
» Verwaltungsbeirat
» Verzug
» Verzugszinsen
» Vollmacht
» Vorauszahlungen (Betriebskosten-/Heizkostenvorauszahlung)
» Vorfälligkeit
» Vorkaufsrecht
» Vorsatz
» Vorvertrag