Werkvertrag
ist ein Vertrag, bei dem sich der eine Vertragspartner/Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der andere Vertragspartner/Auftraggeber zur Entrichtung eines Entgeltes verpflichtet. Der Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg (Beispiel: Bau eines Hauses).
Liste der Begriffe:
» Werkvertrag
» Willenserklärung
» Winterdienst
» Wirtschaftsplan, § 28 WEG
» Wohnfläche
» Wohngeld
» Wohnsitz
» Wohnung
» Wohnungseigentum
» Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
» Wohnungseigentumsverwalter
» Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
» Wohnungseigentümerversammlung
» Wohnungsgrundbuch