In einer Eigentümergemeinschaft liegen die Interessen der einzelnen Eigentümer oft weit auseinander. Verständlich - denn es geht um die eigenen vier Wände und damit um das eigene Kapital.
Unsere Verwalter haben Erfahrung darin, die unterschiedlichen Standpunke behutsam und unparteiisch mit den Interessen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Beschlüsse können somit schnell und rechtssicher gefasst und umgesetzt werden.
Dabei ist der Werterhalt und die Wertsteigerung Ihrer Wohnungseigentumsanlage ein Hauptanliegen unserer Wohnungsverwaltung. Eine kostenbewusste Bewirtschaftung sowie pünktliche und detaillierte Abrechnungen sind weitere Vorteile, die auch Sie nutzen können.
In Sachen der Wohnungseigentumsverwaltung sind schon über 50 Wohnungseigentümergemeinschaften von unseren Leistungen überzeugt. Das beweist die konstante Wiederbestellung als Verwalter in den letzten 10 Jahren.
Bringen Sie Harmonie in Ihre Eigentümergemeinschaft - vertrauen Sie der WoBeGe!
Natürlich verwalten wir auch Ihre Eigentumswohnung im Rahmen der
Mietsonderverwaltung.
Unser Leistungsspektrum im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung beinhaltet:
Die WoBeGe als Verwalter empfiehlt und bevorzugt keine Aufteilung der Verwaltungsleistungen in Grund- und Sonderleistungen. Sämtliche Leistungen werden mit der vereinbarten Verwaltungspauschale abgegolten, denn dadurch wird die Kalkulierbarkeit und Transparenz des zu leistenden Verwalterentgeltes gewährleistet. Eine Abrechnung etwaiger Zusatz- bzw. Sonderleistungen durch die WoBeGe erfolgt in der Regel nicht.
- Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Auswertung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Anfertigung von Niederschriften für ordentliche und außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen und kostenfreier Versand
- Beschlussausführung
- Buchhaltung
- Fertigung und Vorlage der Jahresabrechnungen
- Erstellung von Liquiditätsplänen
- Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Prüfung aller Kauf-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
- Notdienst bei Havarien
- Sichere Anlage der Instandhaltungsrücklage auf Treuhandkonten
- ordnungsgemäße Zinsanlage des Verwaltungsvermögens (insbesondere der Instandhaltungsrückstellung bzw. -rücklage)
- Rechenschaftslegung (auf Wunsch der Wohnungseigentümergemeinschaft)
- Überwachung und Optimierung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
- technische Beratung, ggf. Beauftragung und Koordinierung von Fachleuten (z. B. Sachverständige und Rechtsanwälte) in Abstimmung mit den Eigentümern
- Überwachung der Hausgeldzahlungen, ggf. Beitreibung durch Forderungsmanagement
- Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen (auf Wunsch des Verwaltungsbeirats)
- Vorauswahl von Versicherern, Banken und Firmen und Abschluss von entsprechenden Versicherungs-, Wartungs- und Energielieferungsverträgen
- Mitgliedervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in gerichtlichen Verfahren
- Schlichtung von Unstimmigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber Dritten