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VSBG

Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Unser Ziel ist es, für alle sich aus der WEG-Verwaltung bzw. dem Miet- oder Maklerverhältnis ergebenden Angelegenheiten einvernehmliche Lösungen zu finden, die auch Ihren Interessen angemessen Rechnung tragen. Bei Fragen oder Beanstandungen wenden Sie sich daher stets zunächst an unsere Mitarbeiter.

Sollte eine gemeinsame Lösung im konkreten Einzelfall nicht erzielt werden können, steht beiden Parteien der Rechtsweg offen. In geeigneten Fällen ist auch ein Mediationsverfahren möglich.

Unabhängig davon möchten wir Sie gemäß § 36 VSBG informieren. Das Gesetz schafft die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle. Zuständig ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
mailverbraucher-schlichterde

Unsere Beziehungen zu den Eigentümern sind in hohem Maße vom Wohnungseigentumsrecht sowie den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft abhängig. Weiterhin sind auch unsere Beziehungen zum Mieter stark von persönlichen Gegebenheiten sowie als Tochter eines kommunalen Wohnungsunternehmens in besonderem Maße von landesspezifischen Regelungen bestimmt. Die Beeinflussung durch individuelle Vereinbarungen tritt auch im Rahmen von Maklerbeziehungen auf. Diesen Besonderheiten kann eine bundesweite Schlichtungsstelle im ausschließlich schriftlichen Verfahren nicht gerecht werden. Aus diesem Grunde halten wir die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle nicht für erforderlich und sind dazu weder bereit noch verpflichtet.

Sollten Sie bei Fragen zu Ihrem Vertragsverhältnis (Verwaltervertrag zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, Mietvertrag oder Maklervertrag) keine gemeinsame Lösung mit Ihrem gewohnten Ansprechpartner erreichen können, steht Ihnen für diese Fälle unsere interne Schiedsstelle des Konzerns zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise